Anmeldung 2023/2024

Anmeldung für Berufsschüler*innen

Hinweise finden Sie auf dieser Seite.

Anmeldung für die Vollzeitbildungsgänge

Berufsfachschule, Fachoberschule, Gestaltungstechnische Assistenten/Fachhochschulreife, Berufliches Gymnasium: Die erste Anmeldephase für das neue Schuljahr startet am 16. Januar 2023 und dauert bis zum 24. Februar 2023.

Vom 17. April bis 18. August 2023 wird eine zweite Anmeldephase auf schüleronline frei geschaltet. Diese gilt auch für Interessierte an der zweijährigen GTA für Bewerber*innen mit FHR oder AHR.

Die Anmeldung für die FOS 13 bleibt bis zum Sommer auf SchülerOnline frei geschaltet und ist jederzeit möglich.

Das Sekretariat ist erreichbar von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Für das Schuljahr 2023/2024 erfolgen die Anmeldungen online auf der Plattform schüleronline. Dieses Bewerbungsportal richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, die sich im Anschluss an die Sekundarstufe I an Berufskollegs, Gymnasien und Gesamtschulen anmelden möchten. Auf der genannten Webseite finden Sie weitere Informationen zu diesem Verfahren.

Schritt 1: Zentrales Bewerbungsportal im Internet

Wenn Ihre jetzige Schule an diesem Verfahren teilnimmt (Das ist für alle Kölner Schulen verpflichtend), erhalten Sie von dieser ein persönliches Passwort, mit dem Sie die Bewerbung für eine weiterführende Schule auf www.schueleranmeldung.de vornehmen können. Ist dies nicht der Fall, steht Ihnen dort die Möglichkeit offen, sich selbst über die die Plattform zu registrieren. Sie können sich für einen Bildungsgang am Berufskolleg, für die gymnasiale Oberstufe (an Gesamtschulen, Gymnasien oder am beruflichen Gymnasium am Berufskolleg) oder für eine Duale Ausbildung (Anmeldung zur Berufsschule mit Ausbildungsvertrag) anmelden. Beachten Sie bitte, dass Sie nur eine Anmeldung an einem Kölner Berufskolleg vornehmen können. Anschließend müssen Sie das Bewerbungsformular ausdrucken.

Schritt 2: Abgabe der Anmeldeunterlagen im RRBK

Nach erfolgter Online-Anmeldung müssen Sie im Anmeldezeitraum das Bewerbungsformular und Ihre Anmeldeunterlagen (Details siehe weiter unten) in der Schule einreichen. Normalerweise bitten wir Sie, das persönlich zu tun. Wegen der Corona-Pandemie bitten wir Sie, uns die Unterlagen per Post zukommen zu lassen.

Corona-Hinweis zur Beglaubigung von Zeugnissen: Sie können uns auch in diesem Jahr die Zeugnisse unbeglaubigt zukommen lassen und die beglaubigte Version nachreichen.

Wir entscheiden zeitnah im März über die Aufnahme und informieren Sie. Eine zweite Anmeldephase auf schüleronline läuft vom 17. April bis 18. August 2023.

Hier finden Sie wichtige Informationen für eine erfolgreiche Anmeldung für folgende Schulformen:

  • Fachoberschule für Gestaltung (FOS)
  • Berufsfachschule (BFS)
  • Gestaltungstechnische Assistenten (GTA/FHR)
  • Berufliches Gymnasium (GTA/AHR)

Legen Sie bei der Anmeldung bitte folgende Unterlagen vor:

Berufsfachschule (BFS)

  • tabellarischer Lebenslauf
  • ein Lichtbild (mit dem Namen auf der Rückseite)
  • je nach Bildungsgang folgende Zeugnisse und Nachweise: beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Hauptschule bzw. des davorliegenden Halbjahreszeugnisses

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungsgang Berufsfachschule (BFS).


 

Fachoberschule (FOS)

für die Klasse FOS 11

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Fachoberschulreife bzw. des davor liegenden Zeugnisses
  • ein Lichtbild (mit Namen auf der Rückseite)
  • Nachweis einer Praktikumsstelle (bis Ende Juni Nachweis über den Abschluss eines Praktikumvertrags)
  • gestalterische Befähigung, die durch Vorlage einer Mappe (maximal 12 selbst gefertigte gestalterische Arbeiten) und einen Aufnahmetest nachgewiesen wird. Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie bei der Anmeldung; sie finden Sie auch im Bildungsgangprofil.
  • Der kreative Eignungstest im März 2023 findet wieder in in Präsenz in der Schule statt. Nähere Informationen zum organisatorischen Ablauf erhalten Sie per Post/per E-Mail.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungsgang FOS 11.


 

Gestaltungstechnische Assistenten

Gestaltungstechnische Assistenten (GTA), 2-jährig

  • tabellarischer Lebenslauf
  • ein Lichtbild (mit dem Namen auf der Rückseite)
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife bzw. des davorliegenden Halbjahres-Zeugnisses,
  • Liegen mehr Anmeldungen vor als Plätze vorhanden sind, entscheidet ein Aufnahmetest und ein Kolloquium vor Ort (ca. Mitte März) über die Aufnahme in den Bildungsgang. Dieser Aufnahmetest prüft die gestalterische Eignung.
  • Der kreative Eignungstest im März 2023 findet wieder in Präsenz in der Schule statt. Nähere Informationen zum organisatorischen Ablauf erhalten Sie per Post/per E-Mail.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungsgang GTA, Grafik- und Objektdesign, 2-jährig.

Gestaltungstechnische Assistenten (GTA FHR), 3-jährig

  • tabellarischer Lebenslauf
  • ein Lichtbild (mit dem Namen auf der Rückseite)
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Fachoberschulreife bzw. des davorliegenden Halbjahres-Zeugnisses (3-jährige Form) bzw. über die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife (2-jährige Form) bzw. des davorliegenden Halbjahres-Zeugnisses.
  • Schwerpunkt Grafik-/Objektdesign: Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie bei der Anmeldung.
  • Schwerpunkt Medien/Kommunikation: Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie bei der Anmeldung.
  • Auch hier gibt es einen Aufnahmetest und ein Kolloquium. Der kreative Eignungstest im März 2023 findet wieder in Präsenz in der Schule statt. Nähere Informationen zum organisatorischen Ablauf erhalten Sie per Post/per E-Mail.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungsgang GTA, Grafik- und Objektdesign, 3-jährig und GTA, Medien und Kommunkation, 3-jährig 

Berufliches Gymnasium (GTA/AHR)

  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt, bzw. des Halbjahreszeugnisses
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ein Lichtbild (mit dem Namen auf der Rückseite)
  • Wenn Sie in Ihrer Schullaufbahn vier Schuljahre Unterricht in einer zweiten Fremdsprache absolviert haben, entfällt für Sie das Pflichtfach Spanisch als Pflichtkurs. Als Nachweis müssen die entsprechenden Zeugnisse als Kopie der Anmeldung beigefügt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bildungsgang Berufliches Gymnasium (GTA AHR).